Die Hauptversammlung (HV) der Aktiengesellschaft bringt die Aktionäre zusammen, um das oberste Entscheidungsgremium zu bilden. Jeder Aktionär ist nach dem Besitz an stimmberechtigten Aktien berechtigt, an der Abstimmung teilzunehmen. Wenn ein Aktionär nicht persönlich teilnehmen kann, kann er eine andere Person beauftragen, in der Regel bei der depotführenden Bank, aber auch Aktionärsvereinigungen und häufig Vertrauensleute des Unternehmens. Die Hauptversammlung hat die Macht, den Aufsichtsrat zu ernennen, der den Vorstand des Unternehmens bestimmt. Außerdem legt sie die Verwendung des Gewinns, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie über Kapitalmaßnahmen fest. Im Allgemeinen werden Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, es sei denn, es geht um Entscheidungen einer größeren Tragweite wie Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder Liquidationen, bei denen eine Zustimmung von 75 % des bei der Beschlussfassung anwesenden Kapitals erforderlich ist.
Januar 14